Klimawandel, Umweltschädigung und Umweltkatastrophen - diese Schlagwörter sind immer häufiger in den Medien anzutreffen. Um dem entgegenzuwirken, werden besonders Maßnahmen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Der Vorteil bei einer Installation einer Solaranlage liegt ganz klar in den staatlichen Fördermöglichkeiten. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen können davon profitieren.
Zunächst ist die staatliche Förderung im Erneuerbaren Energie Gesetz geregelt. Dies sieht eine Mindestvergütung für die Einspeisung von Solarenergie vor. Für das Jahr 2007 sind nachfolgende Regelungen vorgesehen.
Photovoltaikanlagen werden mit einer Leistung von weniger als 5 MW gefördert, wobei die Mindestvergütung bei 40,60 Cent/ kWh liegt. Diese Mindestvergütung gilt in erster Linie für Freiflächenanlagen. Wird eine Anlage auf einem Gebäude/ Dach angebracht, erhöht sich die Mindestvergütung auf 49,21 Cent/ kWh.
Des Weiteren regelt das Erneuerbare Energien Gesetz, dass diese Mindestvergütung für 20 Jahre erfolgen muss. Die Vergütung sinkt seit 2005 jährlich um 5 %, so dass eine geplante Installation schnellstmöglich realisiert werden sollte.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt über ein Sonderkreditprogramm Investitionskredite für Photovoltaikanlagen und richtet sich dabei vorrangig an Haushalte und Privatpersonen, sofern die Anlage gemäß dem Erneuerbaren Energien Gesetz als förderfähig eingestuft wird. Hier wird ein Kredit von maximal 50.000,- € gewährt, der entweder zum Kauf, zur Installation oder zur Erweiterung genutzt werden kann.
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Die Landwirtschaftliche Rentenbank setzt sich für die ländliche Entwicklung ein und fördert in diesem Zuge Unternehmen, die im Rahmen der Dorferneuerung für den Aufbau und Betrieb einer Solaranlage. Die Kreditsumme beläuft sich hier auf maximal 1.500.000,- €
Eine Solartherme unterliegt anderen Fördergrundsätzen. Die Abrechnung erfolgt hier nach der Kollektorfläche je qm. Der aktuelle Fördersatz liegt bei 110,- € pro qm und stellt somit einen beachtlichen Reiz für deutsche Bundesbürger dar. Fördergeber ist die Bundesanstalt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle, welche eng mit der Bundesregierung zusammenarbeitet, um dem Klimawandel entgegenzuwirken und das Umweltbewusstsein der Bevölkerung zu steigern.
Laut Andre Spallek sollten bereits in der Planungsphase einer Photovoltaikanlage bzw. einer Solarthermie oben genannte Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden.